AGB & Rahmenbedingungen
Ein transparenter Rahmen für Termine, Honorare und organisatorische Fragen.
Hinweis: Die folgenden AGB und Rahmenbedingungen wurden anhand deiner zuletzt vorliegenden Fassung in das neue Webdesign übertragen. Inhaltliche Feinabstimmungen kannst du später weiterhin direkt im Text vornehmen.
AGB & Rahmenbedingungen.
1. Geltungsbereich
Diese Bedingungen gelten für alle vereinbarten Beratungs-, Therapie- und Entspannungstermine in der Privatpraxis Natalie Freiheit.
2. Leistungen
Das Angebot umfasst psychotherapeutische Begleitung nach dem Heilpraktikergesetz, Gesprächstherapie, Einzel- und Paarbegleitung, Online-Beratungen sowie Entspannungsverfahren.
3. Terminvereinbarung
Termine werden individuell vereinbart. Ein unverbindliches 15-Minuten-Kennenlerngespräch kann vorab gebucht werden.
4. Honorar
Unverbindliches Kennenlerngespräch: 0 € / 15 Minuten telefonisch.
Erstsitzung: 110 € / ca. 60–75 Minuten.
Einzelsitzung: 90 € / 50 Minuten.
Entspannungsverfahren je nach Angebot gemäß aktueller Preisliste.
5. Vorauszahlung der Erstsitzung
Die Erstsitzung wird im Voraus bezahlt. So ist der Termin verbindlich für Sie reserviert und ich kann ausreichend Zeit für Vorbereitung und Planung einplanen. Nach Zahlungseingang ist der Termin fest gebucht.
6. Sitzungspakete
3er-Begleitung: 243 €
5er-Begleitung: 405 €
8er-Begleitung: 648 €
Die Pakete bieten einen Preisvorteil gegenüber der Einzelbuchung.
7. Online-Termine
Einzelsitzungen und Begleitpakete können nach Absprache auch online stattfinden. Voraussetzung ist eine ruhige, ungestörte Umgebung auf Ihrer Seite.
8. Selbstzahlerpraxis
Die Abrechnung erfolgt privat. Eine Erstattung durch gesetzliche Krankenkassen erfolgt in der Regel nicht. Eine eventuelle Erstattung durch private Krankenversicherungen oder Zusatzversicherungen ist individuell von Ihnen zu prüfen.
9. Absage, Ausfallhonorar & Nichterscheinen
Im Falle einer Absage eines vereinbarten Termins, die weniger als 24 Stunden vor dem Termin erfolgt, wird ein Ausfallhonorar in Höhe von 50 % des vereinbarten Sitzungshonorars fällig. Im Falle eines Nichterscheinens wird das volle Honorar fällig. Der Klient verpflichtet sich, dieses Ausfallhonorar zu zahlen, es sei denn, die Absage erfolgt aus nachweislich wichtigen Gründen.
Stand: Oktober 2026 · Entwurfsfassung für die Website